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Spenden für die Freiwillige Feuerwehr Krumbach

Die FF Krumbach möchte sich bei Ihnen für die bisher eingebrachten Spenden bedanken!

Falls Sie noch die Feuerwehr weiter unterstützen möchten, hier die Bankdaten zu unserem Spendenkonto:

Hier finden sie eine detaillierte Erklärung zur automatischen Spendenabsetzbarkeit.

Empfänger: FF Krumbach
IBAN: AT97 3219 5002 0160 0998
BIC: RLNWATWWASP
Verwendungszweck: SPENDE: MAX Mustermann, 01.01.1900
(Zusätzlich für Finazamt Vorname und Nachname Geburtsdatum:)

Mittels Scan des QR-Codes können Sie direkt auf Ihre Bank-App die IBAN, Empfänger usw. ausfüllen lassen.
Klick auf QR-Code zum vergrößern  QR-Code Spendenkonto


Spendenabsetzbarkeit ab 01.01.2017

Wichtige Informationen im Bezug auf das neue Bundesgesetzblatt (BGBl. 289/2016 vom 24.10.2016) zur Sonderausgaben-Datenübermittlungsverordnung/Sonderausgaben-DÜV.

§18 Abs. 8 EStG (Einkommenssteuergesetz) sowie die Sonderausgaben-Datenübermittlungsverordnung/Sonderausgaben-DÜV

Mit der Steuerreform 2015/2016 wurde beschlossen, dass ab 01.01.2017 der automatische Datenaustausch zwischen Freiwilliger Feuerwehr und Finanzamt erfolgt. Damit braucht sich der Steuerzahler nicht mehr selbst darum kümmern, eine Eintragung ist damit auch nicht mehr möglich. Der Spendenabzug wird dann automatisch berücksichtigt. 

Pflichten der Feuerwehr:

Grundsätzlich sind alle Spenden betroffen, welche Freiwillige Feuerwehren oder Landesfeuerwehrverbände ab dem 01.01.2017 von Privatpersonen erhalten.

Eine Übermittlung erfolgt gemäß §1 der Verordnung nur dann, wenn der Vor- und Nachname sowie das Geburtsdatum angegeben werden und die Spendendatenübermittlung nicht ausdrücklich untersagt wird.

Im Umkehrschluss gilt daher: Ist eine der Angaben nicht vorhanden, so erfolgt keine Übermittlung.

ACHTUNG:

Problematisch können die Spenden sein, die per Erlagschein bei der Bank einlangen. Der Inhalt eines Erlagscheines ist europaweit geregelt, dabei scheint das Geburtsdatum aber nicht auf. Daher kann das Geburtsdatum und der Name alternativ im Feld "Verwendungszweck" eingeschrieben werden, damit es auf diesem Weg bekannt gegeben werden.

Die Übermittlung der Daten erfolgt dann bis Ende Februar des Folgejahres. Gemäß § 14 Z 3 der Verordnung sind die Spendedaten dann für den Spender einsehbar, auch wenn keine Daten übermittelt worden sind. Wie eben beschrieben wird dies bis Ende Februar des nächsten Jahres erledigt.

Für einzelne Themen liegen derzeit noch keine ganz genauen Informationen für Feuerwehren vor. Sobald wir nähere Informationen haben werden wir sie an dieser Stelle informieren.

Alle Angaben sind ohne Gewähr, weiterführende Informationen finden Sie unter .BMF - Absetzbarkeit von Spenden - ab 01.01.2017

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